Der Senat

Der Senat ist das Gremium, in dem die "aktuelle Hochschulpolitik" gemacht wird und besteht aus zehn gewählten Mitgliedern aus den einzelnen Fakultäten und der Frauenbeauftragten.


Der Senat setzt sich wie folgt zusammen:

  • 6 Professoren
  • 1 Vertreter des wiss. Personals
  • 1 Vertreter des sonst. Personals
  • 2 Vertreter der Studierenden
  • Frauenbeauftragte

Die Aufgaben des Senats sind:

  • die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen
  • Erlassen von Rechtsschriften
  • Wahlvorschläge für Präsident, Vizepräsident und Kanzler machen
  • Wahl des Vorsitzenden des Leistungsgremiums (Präsident) und ggf. Abwahl
  • Wahl der weiteren Mitglieder des Leitungsgremiums mit Ausnahme des Kanzlers
  • Beschluss über die Grundordnung der Hochschule und deren Änderungen

 

Unsere aktuellen Vertreter im Senat

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