Der Hochschulrat besteht aus den gewählten Mitglieder des Senats sowie acht nichthochschulangehörende Persönlichkeiten
Aufgaben des Hochschulrats:
- Beschließt die Grundordnung und deren Änderung
- Wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten
- Beschließt über den Entwicklungsplan der Hochschule
- Beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten etc.