Der studentische Konvent ist das höchste studentische Gremium an der Hochschule Aschaffenburg und entspricht einem Studentenparlament. Er besteht aus
Alle werden einmal im Jahr bei den Hochschulwahlen gewählt.
Der Vorsitzende des studentischen Konvents und seine 2 Stellvertreter werden anschließend aus allen Konventsmitgliedern vom Konvent selbst gewählt. Der Konvent ist mindestens einmal pro Semester vom
Vorsitzenden einzuberufen. Er muss auch einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies verlangen.
Die Beschlüsse des Konvents werden vom Sprecherrat ausgeführt.
Der Konvent vertritt die fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Wahl des Sprecherrates, das heißt der vier Studentensprecher, sowie die Beratung über die Verteilung von Haushaltsmitteln.
Er fasst außerdem Beschlüsse über fakultätsübergreifende Fragen, zum Beispiel über die Einberufung einer Vollversammlung.